FAQ

Ihre erste Behandlung
Bitte geben Sie uns vor Ihrer ersten Behandlung alle relevanten Vorbefunde in Papierform zur Kenntnis.
Nehmen Sie bitte zuvor mit uns Kontakt auf, damit wir Sie beraten welche Befunde erforderlich sind.
Zudem notieren Sie bitte alle Nahrungsergänzungsmittel, die Sie regelmäßig einnehmen und bringen Sie ggf. Ihren aktuellen Medikationsplan sowie Ihren letzten Laborbericht zur Ihrer ersten Behandlung mit.

Das Gleichgewicht wieder herstellen
Jeder Mensch besitzt gesunde und kranke Aspekte. Gesundheit und Krankheit sind dabei nicht statisch sondern als fließende Übergänge zu verstehen. Ich behandle deshalb nicht nur Ihre bestehenden Beschwerden, sondern helfe Ihnen, Ihr individuelles Gleichgewicht wieder herzustellen und zu erhalten.
Hierzu stelle ich ärztliche Diagnosen als Ausgangs- und Folgepunkte der Behandlung.
Dann behandle ich Muskeln, Sehnen, Bänder, Gelenke und innere Organe sowie das damit verbundene Nervensystem. Zusätzlich begleite ich Sie als Fachärztin für Allgemeinmedizin schulmedizinisch. Als Ärztin für Naturheilverfahren wende ich neben schulmedizinischen auch anthroposophische, phytotherapeutische und homöopathische Verfahren und Medikamente an.
Viele gesetzliche Krankenkassen können Sie dabei mit Zuschüssen unterstützen. Gerne informieren wir Sie über die Zuschüsse Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Anzahl und Frequenz der Behandlungen
Wir werden mit Ihnen zwei bzw. drei Behandlungstermine vereinbaren, um Ihrem Körper die Möglichkeit zu geben, das alles umzusetzen, den Behandlungserfolg zu sichern und ein individuelles Gleichgewicht herzustellen. Benötigen Sie die Termine nicht vollständig, können Termine geändert oder rechtzeitig abgesagt werden.
Um Ihr individuelles Gleichgewicht zu erhalten, empfehle ich Ihnen „als Gesunder“ in regelmäßigen unterjährigen Abständen ärztliche osteopathische Behandlungen weiter wahrzunehmen.

Rezept/ Verordnung zur Osteopathie
Ich bin osteopathische Ärztin. Sie benötigen zu meinen Behandlungen kein Rezept von einem anderen Arzt.

Hausarztzentrierte Versorgung  „Hausarztvertrag“
In unserer Praxis müssen Sie keinen hausarztzentrierten Versorgungsvertrag/ Hausarztvertrag unterschreiben.

Hausarztwechsel

Sie müssen nicht den Hausarzt wechseln, um sich in meiner Praxis ärztlich osteopathisch oder naturheilkundlich behandeln zu lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Naturheilverfahren und „Naturheiltherapie“ ?
Das Tragen der Bezeichnung „Naturheilverfahren“ setzt eine mehrjährige strukturierte ärztliche Weiterbildung mit einer erfolgreichen Prüfung vor der Landesärztekammer voraus.
„Naturheiltherapie“ ist ein Fantasiebegriff. Er setzt keine ärztliche Ausbildung voraus.

Schondorff

Ärztliche Osteopathie
Facharztpraxis für Allgemeinmedizin

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